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Kleinkläranlagen Drucken E-Mail

Veröffentlichung des Landratsamt Bayreuth (Stand 07/2008)

Das Landratsamt Bayreuth informiert zu Kleinkläranlagen
 

Abwasserentsorgung von Gebieten, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden

Viele Anwesen werden auf Dauer auf Grund des Abwasserentsorgungskonzeptes Ihrer Gemeinde nicht an eine zentrale kommunale Kläranlage angeschlossen. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer selbst für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen haben. Gemäß §§ 7 a, 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes und Art. 41 e des Bayerischen Wassergesetzes ist das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund nur erlaubt, wenn die Abwasserbehandlung dem Stand der Technik" entspricht und die Kleinkläranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.

Die auf Grund des § 7 a Abs. 1 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz erlassene Abwasserverordnung mit ihren Anhängen legt die Mindestanforderungen fest, die an eine Abwassereinleitung gestellt werden müssen. Die Anforderungen nach Anhang 1 (häusliches und kommunales Abwasser) der Abwasserverordnung können nur mit einer mechanisch-biologischen Abwasserbehandlung erreicht werden. Auch Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch anderen Anforderungen zu entsprechen hatten, sind auf den neuesten Stand zu bringen.

Der Freistaat Bayern gewährt derzeit noch unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Bau und zur Nachrüstung von Kleinkläranlagen. Das Zuschussprogramm läuft nach derzeitigem Kenntnisstand zum 31.12.2010 aus; was bedeutet, dass bis Ende des Jahres 2010 die Anlagen eingebaut, abgenommen und die Zuschussunterlagen über die jeweilige Gemeinde beim Wasserwirtschaftsamt Hof eingereicht sein müssen.

Näheres hierzu finden Sie auch im Internet unter www.rzkka.bayern.de. Ab Januar 2011 müssen Sie damit rechnen, dass das Landratsamt unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung fordert, die dann u.U. ohne Zuschüsse des Freistaates Bayern gebaut werden muss.

Für fachliche und technische Fragen stehen Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung und die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt (Herr Pfister und Herr Leitel, Tel. 0921/728 297) gerne zur Verfügung. Von den privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) erhalten Sie auch Unterlagen über die verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen der Nachrüstung, außerdem das notwendige Gutachten für die wasserrechtliche Erlaubnis und das Zuschussverfahren. Staatliche Förderung ist auch möglich, wenn ein privater Anschlusskanal zu einem öffentlichen Entwässerungskanal der Gemeinde (gemeindliche Sammelkläranlage) verlegt wird. Wir empfehlen Ihnen unter Ausnutzung der derzeit vorhandenen Fördermöglichkeiten Ihre Kleinkläranlage nachrüsten zu lassen, um spätere Anordnungen zur Nachrüstung zu vermeiden.


Gegebenheiten für das Gemeindegebiet Betzenstein


Orte und Abflussklassen

12 Orte im Gemeindebereich der Stadt Betzenstein werden nach dem Beschluss des Stadtrates nicht an die zentrale Entwässerung angeschlossen und müssen daher Einzellösungen bauen. Die notwendigen Reinigungsstufen (Abflussklassen) sind durch das Wasserwirtschaftsamt vorgegeben (siehe Tabelle 1).


Ansprechpartner

Um im Zuge einer Nachrüstung unbürokratische Hilfestellung anbieten zu können, haben sich in den betroffenen Ortsteilen Ansprechpartner gefunden, die in einem Arbeitskreis offene Fragen zur Beantwortung führen und als Interessengemeinschaft Konditionen für den Bau als auch die Wartung der Anlagen über Sammelabschlüsse koordinieren werden.

Tabelle 1

Ortsteil 

Geforderte Abflussklasse 

Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn am 

Ansprechpartner 

Altenwiesen 

D 

01.01.2002 

Joachim Gröschel 

Betzenstein 

D + H 

offen 

über Verwaltung 

Eckenreuth 

D + H 

01.01.2002 

Gerhard Deinlein 

Eibenthal 

D + H 

01.01.2002 

Gerhard Deinlein 

Hetzendorf 

D + H 

01.01.2002 

Werner Schmidt 

Höchstädt 

D 

01.01.2002 

Irene Kraft 

Hunger 

D + H 

01.01.2002 

Gerhard Deinlein 

Illafeld 

D + H 

01.01.2002 

über Verwaltung 

Klausberg 

D + H 

01.01.2002 

Peter Ramming 

Kröttenhof 

D 

01.01.2002 

Irene Kraft 

Münchs 

D + H 

01.12.2008 

Helmut Leistner 

Ottenberg 

D 

01.01.2002 

Joachim Gröschel 

Reipertsgesee 

D + H 

01.12.2008 

Simon Schrüfer 

Spies 

D + H 

01.01.2002 

über Verwaltung 

Waiganz 

D + H 

01.01.2002 

Martina Windisch 

Verwaltung Betzenstein 

Werner Schmidt 

  


Abflussklassen
 

Was bedeutet die Abflussklasse? 

Welche Technik ist notwendig? 

Wartung

Abfluss wohin?

D = Denitrifikation

SBR-Anlage

2 x Jahr

Ortskanal* oder belebte Bodenzone

+H = +Hygienisierung

Membranfilter oder UV-Bestrahlung

3 x Jahr

Ortskanal* oder belebte Bodenzone oder Versickerung

*) Einleitung in den Ortskanal:

Die Einleitung in den Ortskanal ist grundsätzlich bei der Gemeinde zu beantragen und nur nach Genehmigung möglich. Für die Abflussklasse D+H gibt es hierfür einen Grundsatzbeschluss und daher in der Regel auch keine Probleme. Für die Abflussklasse D ist eine Einzelfallentscheidung des Stadtrats notwendig.


Zuschüsse/Förderung

Die Förderung läuft Ende 2010 aus, eine Verlängerung ist unwahrscheinlich. Die Förderung wird nach Veröffentlichung vom 28.01.2011 letztmalig bis 31.12.2014 verlängert. Die Fördersätze sind nicht festgeschrieben und richten sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Förderfähig sind max. 50 EW. Die Fördersätze wurden gegenüber den bis Ende 2010 gültigen um ca. 1/3 gekürzt. In der Tabelle sind die bis 2010 gültigen Fördersätze durchgestrichen und die bis Ende 2014 gültigen Werte ergänzt.

Folgenden Förderung ist beantragbar (Beispiele):

Fördergegenstand

Ablaufklasse

4 EW

6EW

8EW

Pro weitere EW

Berechnung

eigenes Anwesen

Biologische Reinigungstufe = SBR-Anlage

D

1500 €

1000 €

2000 €

1300 €

2500 €

1600 €

250 €

150 €


Mechanische Vorbehandlung = Ausfaulgrube

C (wird duch D erreicht)

750 €

400 €

750 €

400 €

750 €

400 €

0 €


Hygienisierung

+H

500 €

300 €

600 €

360 €

700 €

420 €

50 €

30 €


Die Förderung soll die Nachrüstung auf freiwilliger Basis forcieren. Ab 2011 wird das Landratsamt dann eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung fordern, die voraussichtlich ohne Zuschüsse mit verringertem Zuschuss gebaut werden muss.


Ablauf des Baus / Förderverfahrens

Diese Fragen beantwortet in verständlicher und ausführlicher Form die Broschüre des Bayerischen Landesamt für Umwelt „Abwasserentsorgung von Einzelanwesen". Nachstehend der Ablauf in Stichpunkten:

Tabelle 2

1.

Abwasserentsorgungskonzept


Erstellt die Gemeinde

2.

Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn

Durch das Wasserwirtschaftsamt (siehe Tabelle 1, Spalte 3)

3.

Wasserrechtsverfahren

Der Bauherr beauftragt einen PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft) mit der Erstellung eines Gutachtens. Diese ist beim Landratsamt einzureichen. (Der entsprechende Antrag liegt in der Verwaltung auf.)

4.

Bau der Kleinkläranlage nach den Vorgaben des Wasserrechtsverfahren. Der Bau muss von einem PSW abgenommen werden.

Vorgaben siehe Tabelle 1.

5.

Zuwendungsantrag an die Gemeinde

Sammelantrag der Gemeinde an  das Wasserwirtschaftsamt

6.

Bewilligung gegenüber der Gemeinde.

Die Gemeinde verteilt die bewilligten Zuwendungen weiter


PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft)

Der PSW wird benötigt für die Erstellung eines Gutachtens vor Baubeginn und zur Abnahme der fertigen Anlage. Hinweis: Der PSW muss eine amtliche Zulassung besitzen. Adressen der PSW erhalten Sie unter www.stmugv.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/abwasser oder bei den in Tabelle 1 genannten Ansprechpartnern.


Wartung

Die Wartung wird in der Regel von der Herstellerfirma angeboten. Zwischenzeitlich hat sich auch in unserem Gemeindegebiet ein Betrieb angesiedelt, der die fachkundige Wartung von Kleinkläranlagen anbieten kann. In dem Bereich Wartung können (bei Beachtung aller geforderten Vorgaben) durch Bündelung von Aufträgen und gemeinsamen Verhandeln die größten Preisvorteile erreicht werden. Die Wartung kann nicht von einem PSW übernommen werden!


Weitere Informationsquellen

www.rzkka.bayern.de

www.kleinklaeranlagen-vergleich.de

www.stmugv.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/abwasser

www.bayern.de/lfw

Broschüre "Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen" zum herunterladen

Richtlinien für die Zuwendung bei Kleinkläranlagen (2010)

Landratsamt Bayreuth, Hr. Leitel oder Hr. Pfister, Tel.0921/728297 oder Fr. Hinderberger   Tel.0921/728298


Sonderfälle

Sonderfälle sind abflusslose Gruben (bei geringem Wasserverbrauch < 20 m³) und landwirtschaftliche Lösungen. Beide Fälle sind als Einzelfälle mit dem Landratsamt abzustimmen.


Stand: 01.09.11



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 06. Februar 2012 um 10:57 Uhr