Bauleitplanung


Stellplatzsatzung

Zum 1. Oktober 2025 wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen im Rahmen des sog. Ersten bayerischen Modernisierungsgesetzes aufgehoben. Künftig wird die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen nur noch durch kommunale Satzungen geregelt, d. h., die Kommune entscheidet, ob in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht herrschen soll oder nicht. Bei der Entscheidung der Kommune zugunsten der Einführung einer Stellplatzpflicht ist sie allerdings nicht vollständig frei, sondern die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird durch den Landesgesetzgeber auf ein Maximum begrenzt, das sich nach der Garagen- und der Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern (GaStellV) richtet. Diese Neuregelung tritt ab dem 01.10.2025 in Kraft.

Um die bisherige Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen beibehalten zu können und insbesondere dafür zu sorgen, dass bei Neubauten und Nutzungsänderungen weiterhin auf den Grundstücken selbst Stellplätze geschaffen werden, hat der Stadtrat – wie die meisten Gemeinden im Umkreis - die Einführung einer Stellplatzsatzung beschlossen.

Stallplatzsatzung PDF


Änderung Bebauungsplan Schloßfeld

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Bebauungsplan Hohenreuth


Deckblatt Bebauungsplan Hohenreuth

Begründung zum Bebauungsplan Hohenreuth


Bebauungsplan Campinplatz Betzenstein

Begründung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 

„Campingplatz“ 

Änderung und Erweiterung Bebauungsplan

Stellungnahme zum Bebauungsplan


Flächennutzungsplan Campingplatz Betzenstein

Begründung zur Änderung des Bereiches Campingplatz Betzenstein

Flächennutzungsplan Änderung des Bereiches Campingplatz Betzenstein 


Solarpark Steinleite

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

-> Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Solarpark Steinleite"

-> Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Steinleite"


Satzungsbeschluss für die Änderungssatzung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der östlichen Baugrenze von Bauvorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Stierberg


EINBEZIEHUNGSSATZUNG nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

„Stierberg Ost“

im Ortsteil Stierberg

Fassung vom 24.05.2022


EINBEZIEHUNGSSATZUNG nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

„Illafeld Ost“

im Ortsteil Illafeld

Fassung vom 24.05.2022


Bebauungsplan Hauptstraße und Schmidbergstraße

Nutzung des Areals des ehemaligen "Zeiserla"


Einbeziehungssatzung Eckenreuth Ost

Entwurf


Baugebiet in Weidensees

Im Ortsteil Weidensees ist ein neues Baugebiet mit 13 Parzellen im Entstehen